Der Rechtsschutz der IG Metall bietet allen Mitgliedern sachkundige Beratung und kostenlose Prozessvertretung. Durch die guten Kontakte in die Betriebe kennen die Expertinnen und Experten der IG Metall die betrieblichen und branchentypischen Entwicklungen und können deshalb die rechtlichen Interessen von Mitgliedern effektiver durchsetzen – wenn nötig durch alle Instanzen.
Wer kann gewerkschaftlichen Rechtsschutz in Anspruch nehmen?
Alle Mitglieder der IG Metall oder einer anderen DGB-Gewerkschaft. Rechtsberatung und Rechtsschutz für eine Prozessvertretung gibt es ab einer Mitgliedschaft von mindestens drei Monaten mit satzungsgemäßer Beitragszahlung. Die Expertinnen und Experten der IG Metall oder von der DGB Rechtsschutz GmbH beraten und vertreten Mitglieder gegenüber ihren Arbeitgebern, der Renten-, Kranken- oder Unfallversicherung sowie der Arbeitslosenversicherung. Auch bei der Anerkennung als schwerbehinderte Person oder einer Anpassung des Grades der Behinderung sind sie im Widerspruchs- und Klageverfahren tätig.
Bei welchen Streitigkeiten gibt es Beratung und Rechtsschutz?
Kündigung, Krankheit, Auseinandersetzungen um Rentenbescheide, Abfindungen, Lohnabrechnungen und anderes mehr sind Gegenstand der Klagen bei den Arbeits- und Sozialgerichten. Die IG Metall hilft und berät bei allen Fragen rund um Urlaub und Urlaubsgeld, Mutterschutz, Elternzeit, Abmahnung, betriebliche Altersversorgung oder Quarantäne, die das Gesundheitsamt wegen der Coronapandemie angeordnet hat. Sie prüft Zeugnisse, Arbeits- oder Aufhebungsverträge sowie Bescheide.
Wo beantrage ich den Rechtsschutz?
Bei einem arbeits- oder sozialrechtlichen Problem gilt: Erste Anlaufstelle für Mitglieder ist die zuständige IG Metall-Geschäftsstelle vor Ort. Bei einer Kündigung melden sich Betroffene am besten schnell bei ihrer zuständigen Geschäftsstelle und vereinbaren einen Beratungstermin. Eine Kündigungsschutzklage muss nämlich spätestens drei Wochen nach Zugang der schriftlichen Kündigung erhoben werden, da sie sonst wirksam ist. Auch bei sozialrechtlichen Bescheiden muss auf Fristen geachtet werden. Zu dem Gespräch in der Geschäftsstelle solltest Du sämtliche Unterlagen aus dem Arbeitsverhältnis oder der Behörde mitnehmen. Dadurch verschaffen sich die Beraterinnen oder Berater einen ersten Überblick, prüfen den Fall und entscheiden über die Rechtsschutzgewährung. Das Gute: In vielen Fällen klären sich Streitigkeiten außergerichtlich.
Was soll ich zuerst tun bei einem Problem?
Bei arbeitsrechtlichen Streitigkeiten ist es – neben dem Termin bei der Geschäftsstelle – dringend zu empfehlen, den Betriebsrat aufzusuchen. Vor allem dann, wenn Vorgesetzte verlangen, etwas zu unterschreiben. Es ist längst nicht alles rechtlich zulässig, was Arbeitgeber einem zur Unterschrift vorlegen. Niemals sollten Beschäftigte etwas ungeprüft unterschreiben. Das gilt auch bei sozialrechtlichen Streitigkeiten, beispielsweise gegenüber der Arbeitsagentur. Wer Rat benötigt, wendet sich rasch an die zuständige IG Metall vor Ort. Die Kontaktdaten findet Ihr auf dem Mitgliedsausweis der IG Metall.
Unser Flyer zum Rechtsschutz für unsere Mitglieder (PDF)